Unser AGB
Vertragspartner
Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Firma der Event Service und Ihren Vertragspartnern (Kunden), die technische Geräte und/oder personelle Leistungen der Firma der Event Service benutzen, mieten oder in anderer Form in Anspruch nehmen.
Inanspruchnahme von Geräten und technischen Einrichtungen
Art und Umfang der Vermietung von Geräten und technischen Einrichtungen werden, soweit nicht anders vereinbart, von Thomas Jüptner, der Event Service nach Zweckdienlichkeit bestimmt. Als Auslieferungsort für alle Leistungen gilt der Geschäftssitz: der Event Service, Blankenburgstraße 62, 09114 Chemnitz. Der Kunde hat sich von der Vollständigkeit und der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Geräte und technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör am Auslieferungsort oder bei Übernahme zu überzeugen. Mängelrügen oder die Berufung auf Fehlmengen können nur unmittelbar nach Auslieferung bzw. Übernahme geltend gemacht werden. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ihm überlassenen Geräte und technischen Einrichtungen pfleglich zu behandeln und diese ordnungsgemäß zu verwahren. Vermietete Gegenstände dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung durch die Firma der Event Service nicht weitervermietet oder anderen überlassen und nur innerhalb des Bundesgebietes verwendet werden. Der Transport und die Verwendung auf Wasser-, Schienen-, und/oder Luftfahrzeugen jeglicher Art bedarf der schriftlichen Genehmigung der Firma der Event Service.
Aufbewahrung
Zur Bearbeitung oder ordnungsgemäßen Aufbewahrung übernommene Gegenstände werden von der Firma der Event Service mit der gebotenen Sorgfalt nach freiem Interesse verwahrt. Die Kennzeichnung und Versicherung dieser Geräte obliegt dem Kunden. Die Firma der Event Service kann jederzeit die Rücknahme der verwahrten Gegenstände verlangen.
Inanspruchnahme von Arbeitskräften
Durch die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften durch die Firma der Event Service entsteht zwischen der Firma der Event Service und dem Benutzer ein Dienstverschaffungsvertrag. Durch die Überlassung von Arbeitskräften durch die Firma der Event Service wird die Arbeitgeberposition der Firma der Event Service nicht berührt. Die Firma der Event Service ist weiterhin allein weisungsberechtigt.
Gefahrentragung, Haftung des Kunden, Versicherung
Mit dem Tage der Verfügungsstellung der Mietsache geht bis zur Rücknahme durch die Firma der Event Service die Gefahr auf den Benutzer über, der auch für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache vom Tage der Zurverfügungstellung an bis zur Rücknahme haftet. Der Kunde trägt das Transport- und Versandrisiko, und zwar auch dann, wenn der Transport von der Firma der Event Service durchgeführt wird. Alle notwendigen Reparaturen während der Mietzeit gehen, soweit sie nicht auf normale Abnutzung beruhen, zu Lasten des Kunden , der verpflichtet ist, der Firma der Event Service von allen auftretenden Schäden unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten. Der Kunde ist verpflichtet, umgearbeitete Mietsachen nach Ablauf der Nutzungszeit auf eigene Kosten in den früheren Zustand zurückzuversetzen. Abhanden gekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl der Firma der Event Service entweder vom Kunden auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Benutzer in Rechnung gestellt. Der Kunde haftet der Firma der Event Service für sämtliche Schäden und Aufwendungen, welche der Firma der Event Service durch Handlungen, Maßnahmen oder Unterlassung des Kunden, seiner Beauftragten und Arbeitnehmer, der von ihm in Anspruch genommene Arbeitskräfte sowie aller sonstigen Personen, die sich aus Anlass der Tätigkeit des Kunden auf dem Betriebsgelände oder sonstigen Aufnahmeorten aufhalten, die durch die Tätigkeit des Kunden auf dem Betriebsgelände verursacht werden bzw. damit in Zusammenhang stehen. Die Haftung des Kunden umfasst auch Folge- und Ausfallschäden, die der Firma der Event Service durch das Schadensereignis entstehen. (z.B. Umsatz- bzw. Vermietungsausfälle). Der Kunde ist der Firma der Event Service gegenüber für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen, insbesondere der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemeinen Regeln der Technik verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache gegen alle Risiken ausreichend zu versichern. Soweit ein Versicherungsschutz durch die Firma der Event Service gegeben ist, ist die Firma der Event Service berechtigt, den Kunden mit anteiligen Versicherungskosten zu belasten. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Herstellung, Überspielung und Bearbeitung von Bild- und Tonaufnahmen erforderliche Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstige Rechte auf seine Kosten zu erwerben und garantiert, dass er diese Rechte besitzt. Von allen aus einer Verletzung dieser Verpflichtungen gegenüber der Firma der Event Service hergeleiteten Ansprüche Dritter wird der Kunde die Firma der Event Service freistellen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
Haftung von Seiten der Firma der Event Service
Der Kunde übernimmt Mietsachen in dem Zustand, in dem Sie sich befinden. Die Firma der Event Service übernimmt keine Haftung für den Fall, dass dem Kunden oder Dritten durch Störungen oder den Ausfall der Mietsachen Schäden - gleich welcher Art - entstehen. Die Firma der Event Service übernimmt keine Gewähr für die Güte der Leistung der zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte und haftet im Rahmen des Dienstverschaffungsvertrags nicht für ein etwaiges Verschulden der Arbeitskräfte. Sofern die Firma der Event Service durch nicht von ihr zu vertretenden Umstände, wie Einwirkung höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Aufruhr, Aufstand, Streik oder Aussperrung, behördlichen Anordnungen, begründeten Terminüberschreitungen anderer Kunden, Unterbrechung infolge Stromausfall oder Stromschwankungen, Maschinen- und Geräteschaden oder sonstige Unterbrechungen die vertragliche Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zum vereinbarten Termin erfüllen kann, steht dem Kunden kein recht auf Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Zurückbehaltung seiner Leistungen zu. Werden auf technischen Einrichtungen von der Firma der Event Service Bild-, Ton- oder sonstige Aufzeichnungen hergestellt, überspielt oder bearbeitet übernimmt die Firma der Event Service lediglich die Verpflichtung, diese Arbeiten fachmännisch durchzuführen. Eine Haftung der Firma der Event Service für Mängel der Arbeitsergebnisse, die auf der technischen oder qualitativen Beschaffenheit des verwendeten Bild- und/oder Tonmaterials oder nicht bei der Firma der Event Service hergestellten Aufnahmen bzw. Aufzeichnungen beruhen, ist ausgeschlossen. In allen sonstigen Fällen gilt für die Haftung der Firma der Event Service folgendes: Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für eigenes Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 24 AGB-Gesetz haftet die Firma der Event Service auch nicht für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte). Ist eine durch die Firma der Event Service erbrachte Leistung mangelhaft, so verpflichtet sich die Firma der Event Service - unter Ausschluss weitergehender Ansprüche - nach Ihrer Wahl entweder die mangelhafte Leistung unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, soweit es sich um von der Firma der Event Service verschuldete Mängel handelt und die Beseitigung im Rahmen des technischen Betriebes der Firma der Event Service möglich und zumutbar ist. Die Haftung für Mängelfolge - sowie Begleitschäden - ist ausgeschlossen.
Rücktritt vom Vertrag
Bei Bekannt werden ungünstiger Kreditverhältnisse des Kunden sowie im Falle des Zahlungsverzuges hat die Firma der Event Service das Recht, von allen Vertragsverhältnissen und Abmachungen mit dem Benutzter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und unter Ausschuss jeglicher Schadensersatzforderungen des Kunden zurückzutreten.
Mietzins bzw. Benutzungsentgeld
Als Berechnungsgrundlage für den Mietzins bzw. das Entgelt für die dem Kunden überlassenen Geräte, technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör und sonstigen Leistungen sowie die Stellung von Arbeitskräften gelten die während der Mietdauer jeweils geltenden Preislisten der Firma der Event Service . Leistungen und Lieferungen der Firma der Event Service werden grundsätzlich täglich erfasst und in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde.
Zahlungen
Zahlungen haben gemäß den festgelegten Vereinbarungen zu erfolgen; sie sind ausschließlich an die Firma der Event Service zu leisten, und zwar so, dass die Firma der Event Service den vollen Gegenwert in verlustfreie Kasse erhält. Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsbedingung vereinbart ist, hat die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind sämtliche gegen den Kunden noch offen stehende Forderungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug können, ohne vorherige Mahnung, Verzugszinsen bis zu 5% über Bundesbankdiskont berechnet werden. Mahn- und Inkassospesen sowie evtl. andere Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Zu Aufrechnungen ist der Kunde nicht berechtigt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht für umstrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
Übertragung von Rechten und Pflichten
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem mit der Firma der Event Service geschlossenen Vertrag ist gegenüber Dritten unzulässig.
Sonstige Bedingungen
Etwaige Änderungen bezüglich Dauer und Inhalt der vertraglichen Vereinbarung bedarf der Schriftform, auf deren Einhaltung wirksam nicht verzichtet werden kann. Die Preisliste der Firma der Event Service ist wesentlicher Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma der Event Service und dem Benutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Chemnitz vereinbart.
Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Firma der Event Service und Ihren Vertragspartnern (Kunden), die technische Geräte und/oder personelle Leistungen der Firma der Event Service benutzen, mieten oder in anderer Form in Anspruch nehmen.
Inanspruchnahme von Geräten und technischen Einrichtungen
Art und Umfang der Vermietung von Geräten und technischen Einrichtungen werden, soweit nicht anders vereinbart, von Thomas Jüptner, der Event Service nach Zweckdienlichkeit bestimmt. Als Auslieferungsort für alle Leistungen gilt der Geschäftssitz: der Event Service, Blankenburgstraße 62, 09114 Chemnitz. Der Kunde hat sich von der Vollständigkeit und der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Geräte und technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör am Auslieferungsort oder bei Übernahme zu überzeugen. Mängelrügen oder die Berufung auf Fehlmengen können nur unmittelbar nach Auslieferung bzw. Übernahme geltend gemacht werden. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ihm überlassenen Geräte und technischen Einrichtungen pfleglich zu behandeln und diese ordnungsgemäß zu verwahren. Vermietete Gegenstände dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung durch die Firma der Event Service nicht weitervermietet oder anderen überlassen und nur innerhalb des Bundesgebietes verwendet werden. Der Transport und die Verwendung auf Wasser-, Schienen-, und/oder Luftfahrzeugen jeglicher Art bedarf der schriftlichen Genehmigung der Firma der Event Service.
Aufbewahrung
Zur Bearbeitung oder ordnungsgemäßen Aufbewahrung übernommene Gegenstände werden von der Firma der Event Service mit der gebotenen Sorgfalt nach freiem Interesse verwahrt. Die Kennzeichnung und Versicherung dieser Geräte obliegt dem Kunden. Die Firma der Event Service kann jederzeit die Rücknahme der verwahrten Gegenstände verlangen.
Inanspruchnahme von Arbeitskräften
Durch die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften durch die Firma der Event Service entsteht zwischen der Firma der Event Service und dem Benutzer ein Dienstverschaffungsvertrag. Durch die Überlassung von Arbeitskräften durch die Firma der Event Service wird die Arbeitgeberposition der Firma der Event Service nicht berührt. Die Firma der Event Service ist weiterhin allein weisungsberechtigt.
Gefahrentragung, Haftung des Kunden, Versicherung
Mit dem Tage der Verfügungsstellung der Mietsache geht bis zur Rücknahme durch die Firma der Event Service die Gefahr auf den Benutzer über, der auch für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache vom Tage der Zurverfügungstellung an bis zur Rücknahme haftet. Der Kunde trägt das Transport- und Versandrisiko, und zwar auch dann, wenn der Transport von der Firma der Event Service durchgeführt wird. Alle notwendigen Reparaturen während der Mietzeit gehen, soweit sie nicht auf normale Abnutzung beruhen, zu Lasten des Kunden , der verpflichtet ist, der Firma der Event Service von allen auftretenden Schäden unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten. Der Kunde ist verpflichtet, umgearbeitete Mietsachen nach Ablauf der Nutzungszeit auf eigene Kosten in den früheren Zustand zurückzuversetzen. Abhanden gekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl der Firma der Event Service entweder vom Kunden auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Benutzer in Rechnung gestellt. Der Kunde haftet der Firma der Event Service für sämtliche Schäden und Aufwendungen, welche der Firma der Event Service durch Handlungen, Maßnahmen oder Unterlassung des Kunden, seiner Beauftragten und Arbeitnehmer, der von ihm in Anspruch genommene Arbeitskräfte sowie aller sonstigen Personen, die sich aus Anlass der Tätigkeit des Kunden auf dem Betriebsgelände oder sonstigen Aufnahmeorten aufhalten, die durch die Tätigkeit des Kunden auf dem Betriebsgelände verursacht werden bzw. damit in Zusammenhang stehen. Die Haftung des Kunden umfasst auch Folge- und Ausfallschäden, die der Firma der Event Service durch das Schadensereignis entstehen. (z.B. Umsatz- bzw. Vermietungsausfälle). Der Kunde ist der Firma der Event Service gegenüber für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen, insbesondere der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemeinen Regeln der Technik verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache gegen alle Risiken ausreichend zu versichern. Soweit ein Versicherungsschutz durch die Firma der Event Service gegeben ist, ist die Firma der Event Service berechtigt, den Kunden mit anteiligen Versicherungskosten zu belasten. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Herstellung, Überspielung und Bearbeitung von Bild- und Tonaufnahmen erforderliche Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstige Rechte auf seine Kosten zu erwerben und garantiert, dass er diese Rechte besitzt. Von allen aus einer Verletzung dieser Verpflichtungen gegenüber der Firma der Event Service hergeleiteten Ansprüche Dritter wird der Kunde die Firma der Event Service freistellen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
Haftung von Seiten der Firma der Event Service
Der Kunde übernimmt Mietsachen in dem Zustand, in dem Sie sich befinden. Die Firma der Event Service übernimmt keine Haftung für den Fall, dass dem Kunden oder Dritten durch Störungen oder den Ausfall der Mietsachen Schäden - gleich welcher Art - entstehen. Die Firma der Event Service übernimmt keine Gewähr für die Güte der Leistung der zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte und haftet im Rahmen des Dienstverschaffungsvertrags nicht für ein etwaiges Verschulden der Arbeitskräfte. Sofern die Firma der Event Service durch nicht von ihr zu vertretenden Umstände, wie Einwirkung höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Aufruhr, Aufstand, Streik oder Aussperrung, behördlichen Anordnungen, begründeten Terminüberschreitungen anderer Kunden, Unterbrechung infolge Stromausfall oder Stromschwankungen, Maschinen- und Geräteschaden oder sonstige Unterbrechungen die vertragliche Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zum vereinbarten Termin erfüllen kann, steht dem Kunden kein recht auf Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Zurückbehaltung seiner Leistungen zu. Werden auf technischen Einrichtungen von der Firma der Event Service Bild-, Ton- oder sonstige Aufzeichnungen hergestellt, überspielt oder bearbeitet übernimmt die Firma der Event Service lediglich die Verpflichtung, diese Arbeiten fachmännisch durchzuführen. Eine Haftung der Firma der Event Service für Mängel der Arbeitsergebnisse, die auf der technischen oder qualitativen Beschaffenheit des verwendeten Bild- und/oder Tonmaterials oder nicht bei der Firma der Event Service hergestellten Aufnahmen bzw. Aufzeichnungen beruhen, ist ausgeschlossen. In allen sonstigen Fällen gilt für die Haftung der Firma der Event Service folgendes: Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für eigenes Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 24 AGB-Gesetz haftet die Firma der Event Service auch nicht für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte). Ist eine durch die Firma der Event Service erbrachte Leistung mangelhaft, so verpflichtet sich die Firma der Event Service - unter Ausschluss weitergehender Ansprüche - nach Ihrer Wahl entweder die mangelhafte Leistung unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, soweit es sich um von der Firma der Event Service verschuldete Mängel handelt und die Beseitigung im Rahmen des technischen Betriebes der Firma der Event Service möglich und zumutbar ist. Die Haftung für Mängelfolge - sowie Begleitschäden - ist ausgeschlossen.
Rücktritt vom Vertrag
Bei Bekannt werden ungünstiger Kreditverhältnisse des Kunden sowie im Falle des Zahlungsverzuges hat die Firma der Event Service das Recht, von allen Vertragsverhältnissen und Abmachungen mit dem Benutzter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und unter Ausschuss jeglicher Schadensersatzforderungen des Kunden zurückzutreten.
Mietzins bzw. Benutzungsentgeld
Als Berechnungsgrundlage für den Mietzins bzw. das Entgelt für die dem Kunden überlassenen Geräte, technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör und sonstigen Leistungen sowie die Stellung von Arbeitskräften gelten die während der Mietdauer jeweils geltenden Preislisten der Firma der Event Service . Leistungen und Lieferungen der Firma der Event Service werden grundsätzlich täglich erfasst und in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde.
Zahlungen
Zahlungen haben gemäß den festgelegten Vereinbarungen zu erfolgen; sie sind ausschließlich an die Firma der Event Service zu leisten, und zwar so, dass die Firma der Event Service den vollen Gegenwert in verlustfreie Kasse erhält. Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsbedingung vereinbart ist, hat die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind sämtliche gegen den Kunden noch offen stehende Forderungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug können, ohne vorherige Mahnung, Verzugszinsen bis zu 5% über Bundesbankdiskont berechnet werden. Mahn- und Inkassospesen sowie evtl. andere Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Zu Aufrechnungen ist der Kunde nicht berechtigt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht für umstrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
Übertragung von Rechten und Pflichten
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem mit der Firma der Event Service geschlossenen Vertrag ist gegenüber Dritten unzulässig.
Sonstige Bedingungen
Etwaige Änderungen bezüglich Dauer und Inhalt der vertraglichen Vereinbarung bedarf der Schriftform, auf deren Einhaltung wirksam nicht verzichtet werden kann. Die Preisliste der Firma der Event Service ist wesentlicher Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma der Event Service und dem Benutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Chemnitz vereinbart.

